AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RATH Elektrotechnik GmbH, FN 365003w, Fröbelstraße 10, 4020 Linz, gültig ab 1.1.2015

1. Geltungsbereich
Auf Bestellungen des „smartlogger“ finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RATH Elektrotechnik GmbH (RATH) Anwendung, sofern diesen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften  entgegenstehen, wobei der Anwendungsausschluss nur in dem Ausmaß gilt, als die zwingende gesetzliche Bestimmung der Anwendung der AGB entgegensteht.

2. Funktionsbeschreibung des „smartlogger“
Smartlogger ist ein Gerät, mit dem (Meß‐)Daten über das GSM‐Netz entweder an den Smartlogger‐Webserver oder direkt an den Kunden übertragen werden. Die nähere Funktionsbeschreibung entnehmen Sie bitte der  Internetseite www.smartlogger.at.

3. Gewährleistung, Haftung
a) Im Falle eines Mangels im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen ist der Kunde verpflichtet, den smartlogger auf seine Kosten an die Geschäftsanschrift von RATH zu übermitteln, um RATH die  Möglichkeit zu geben, nach ihrer Wahl den Mangel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Die Rücksendung der Ware an den Kunden erfolgt auf Kosten von RATH. Stellt sich bei der Begutachtung des smartlogger heraus, dass kein Mangel vorliegt, verpflichtet sich der Kunde eine Bearbeitungspauschale in Höhe von brutto € 70,00 (inkl. 20 % USt.) zzgl. der Kosten der Rücksendung zu bezahlen.

b) Die Haftung von RATH für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf die Reparatur bzw. den Austausch des smartlogger. RATH haftet  insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass
aa) (Meß‐)Daten nicht verarbeitet, weitergeleitet oder abrufbar sind;
bb) Im Zuge von Wartungsarbeiten am Webserverder Zugang zum Web-Interface eingeschränkt ist

4. Daten
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen und die vom smartlogger erfassten Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und der Geschäftsbeziehung automatisationsunterstützt gespeichert, verwendet und an Dienstleister im Rahmen des Auftragsverhältnisses überlassen werden. Der Kunde ist für die Speicherung der vom smartlogger erfassten Daten verantwortlich, die entweder direkt beim Kunden oder im Falle der Nutzung des smartlogger‐Webservers auf diesem beschränkt auf die Dauer von 12 Monaten gespeichert werden.

5. Rücksendung
Im Falle der Anmietung des smartlogger verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Kunde ist binnen 2 Wochen ab Vertragsende verpflichtet, den smartlogger an die Geschäftsanschrift von RATH zu retournieren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim smartlogger um einen elektronischen Bauteil handelt, der durch eine geeignete Verpackung vor Beschädigungen beim Transport zu schützen ist. Ist der smartlogger beschädigt, hat der Kunde die Reparaturkosten bzw. im Falle eines Totalschadens die Kosten eines Ersatzgerätes unter Berücksichtigung einer altersbedingten Wertminderung zu bezahlen.